Novellierung EDL-G

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe Sie sind alle einigermaßen unbeschadet durch die letzten Monate gekommen. Wir haben die Zeit genutzt und fleißig an ENSPECTER gearbeitet, so dass wir hoffentlich schon sehr bald eine neue schlanke Version veröffentlichen können. Im heutigen Newsletter geht es um 2 Themen:

  1. Kombination Förderprogramm KfW433 (Brennstoffzellenheizung) und KWK- Bonus
  2. Aufruf des DEN gegen unseriöse Beratungsangebote
Das erste Thema steht stellvertretend für die zum Teil konfuse Weise, wie die Energiewende zwischen den einzelnen Stakeholdern auf staatlicher Seite aufgerieben wird. Auf der einen Seite die KfW mit dem Förderprogramm #433 für Brennstoffzellenheizungen bis 5kWel.
Auch wenn das im Moment noch ein Nischenprodukt ist, die Idee hocheffiziente Brennstoffzellen zur Stromerzeugung der Grundlast und Wärmebereitstellung einzusetzen hat viele positive Aspekte. Vor allem, wenn durch eine Förderung, die Marktdurchdringung erhöht und dadurch die hohen Anschaffungskosten der Geräte langfristig sinken.
Grundsätzlich steht dem Betreiber einer KWK Anlage nach dem KWK-Gesetz auch eine Vergütung für den produzierten Strom zu. Nicht so im Moment, denn die KfW hat es nicht geschafft den Nachweis gegenüber dem BAFA zu erbringen, dass damit das System nicht überfördert ist. Damit fällt auch die Möglichkeit weg, sich bei kleinen Systemen den KWK-Bonus bei der Installation sofort auszahlen zu lassen.
Wann diese Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt wird, ist laut Aussage von Bafa und KfW unklar. Für das Jahr 2019 wurde der Nachweis erst im Februar 2020 erbracht.
Wenn Sie also Ihre Kunden diesbezüglich beraten, stellen Sie besser keinen Antrag auf die Einmalzahlung. Die wird im Moment nicht gewährt. Stellen Sie lieber den Antrag auf die normale Vergütung. Der KWK-Bonus kann lt. Bafa dann auch rückwirkend ausgezahlt werden, sofern die Überförderung ausgeschlossen werden kann. Versprechen sollten Sie Ihren Kunden den Zuschuss trotzdem nicht. Man kann ja nie wissen…

Energieberatung kostenlos!?

Das zweite Thema treibt mich und einige Kollegen schon seit Anfang des Jahres um. Es geht um das vermehrte Auftreten von Vermarktungsstrukturen, die das Produkt Energieberatung aggressiv vertreiben. Grundsätzlich sind wir uns sicher alle einig, dass viel mehr qualifizierte Beratungen durchgeführt werden sollten, aber darum geht es diesen Firmen leider nicht. Sie zielen auf den schnellen Umsatz, bei möglichst wenig Aufwand. Folgende Merkmale zeichnen diese Angebote meistens aus.

  • Mehrstufiger Vertrieb (Typ Pyramide)
  • Rückerstattung des Eigenanteils
  • Zugelassener BAFA-Berater ist häufig nicht zur Datenaufnahme vor Ort
  • Fixer Anteil für den federführenden Berater eher gering. (1000€ – 2500€)

Damit bleibt der Hauptteil der Kosten bei den Vertriebsorganisationen und nur sehr wenig Geld für die Beratung.
Leider fühlen sich weder das BMWi noch das BAFA im Moment berufen, an dieser Situation etwas zu ändern. Ganz im Gegenteil, man das Gefühl, dass die sich über die hohen Antragszahlen eher noch freuen – können Sie doch eine „echte Erfolgsgeschichte“ nach Brüssel melden.
Der DEN (Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.) hat aus diesem Grund gerade einen Aufruf gestartet, solche Praktiken und deren Anbieter zu melden, um dann ein gemeinsames Vorgehen erarbeiten zu können.
Diesem Aufruf möchte ich mich anschließen. Sollten Sie entsprechende Agenturen kennen, Ihnen Mails, Flyer, Webseiten bekannt sind, auf denen in unseriöser Weise Beratungen angeboten werden, dann schicken Sie mir doch bitte eine Mail an info@enmas.de. Ich werde die Daten umgehend an den entsprechenden Kontakt im DEN weiterleiten.