Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Mit dem Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland durch einen Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert wird, gefördert. Alternativ kann auch ein Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses bei der KfW Förderbank beantragt werden.

Energieberatung

Das BAFA empfiehlt, vor der Planung und Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen eine Energieberatung durchzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung Mittelstand“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen.

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • Private Unternehmen,
  • Kommunale Unternehmen,
  • Freiberufliche Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
  • Kontraktoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Mehr zu einer Energieberatung und unsere Dienstleistungen hier.


Sie sind von der Förderlandschaft überfordert? Kein Problem! Wir übernehmen den Prozess von der Beantragung der Förderanträge bis hin zur Auszahlung.

Oliver Schulz
Oliver SchulzGeschäftsführer

Was wird gefördert?

Modul 1: Querschnittstechnologien

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Der Ersatz oder die Neuanschaffung folgender hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung werden gefördert:

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren,
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,

Das Netto-Investitionsvolumen einschließlich Nebenkosten muss mindestens 2.000 Euro betragen, damit eine Förderung von 30 % der Investitionskosten beantragt werden kann; KMU erhalten sogar 40 %. Die förderfähigen Nebenkosten sind auf maximal 30 % der Investitionskosten begrenzt. Die Förderung ist auf maximal 200.000 € je Vorhaben begrenzt.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Prozesswärmebereitstellung folgender Technologien wird gefördert:

  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasse-Anlagen,
  • Wärmepumpen.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Einbindung des Systems in vorhandene Prozesse sowie Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung.

Gefördert werden 45 % bzw. im Falle von KMU 55 % der Investitionskosten. Pro Vorhaben gilt ein Höchstbetrag für den Investitionszuschuss von maximal 10 Mio.€.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Der Erwerb und die Installation von Energiemanagement-Softwarelösungen sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software sind ebenfalls förderfähig.

Zu den förderfähigen Nebenkosten zählen auch die Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten.

Die Investitionskosten werden mit 30 % gefördert. KMU erhalten einen Bonus von zusätzlichen 10 %. Der Höchstbetrag des Vorhabens ist auf einen Investitionszuschuss von maximal 10 Mio. € begrenzt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS verfügt oder sich im Zertifizierungsprozess befindet. Für KMU genügt der Nachweis eines alternativen Systems nach SpaEfV Anlage 2.

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert wird die energetische Optimierung von Prozessen und Anlagen. Die Maßnahmen sollten zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des fossilen Energieverbrauchs in dem Unternehmen beitragen und die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 3 Jahre betragen. Eine Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien beschränkt und kann sich mit den förderfähigen Anlagen und Prozessen aus den Modulen 1 und 3 überschneiden.

Vom BAFA hervorgehobene und vorgeschlagene Maßnahmen sind:

  • Effiziente Prozess- und Verfahrensumstellungen und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. (Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung)
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.

Maximal 10 Mio.€ Investitionszuschüsse werden pro Vorhaben gefördert. Zusätzlich ist die Förderhöhe auf 30 % der förderfähigen Investitionskosten und auf maximal 500 € pro jährlich eingesparte Tonne CO2 beschränkt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine höhere Förderung von 40 % oder 700 € pro jährlich eingesparte Tonne CO2 je nachdem welche Grenze zuerst erreicht wird.

Modul 5: Transformationskonzepte

Für die Antragstellung fordert das BAFA Einsparkonzept, welches von einem unabhängigen Energieberater erstellt werden soll. Sofern das antragstellende Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept unternehmensintern erstellt werden.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen.

Gefördert werden Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen Standort (oder mehrere, solange alle sich in Deutschland befinden). Dazu gehören insbesondere:

  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes
  • Mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen.

Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Transformationskonzepte werden nach der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.