Energieaudit

Seit 2012 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Dieses muss viele verschiedene Anforderungen erfüllen, die nicht ganz leicht zu durchschauen sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchführung und stellen sicher, dass die Qualität und die Ausführung des Audits einwandfrei sind!

Energieaudit

Die 2012 in Kraft getretene Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU sieht unter anderem die Durchführung eines Energieaudits für Nicht -KMU vor. Das Energieaudit muss dabei den Anforderungen des § 8a des EDL-G, der DIN 16247-1 und des BAFA gerecht werden. Auch für die 2. Auditperiode, die im Jahr 2019 angelaufen ist, erstellen wir für Sie einen qualitativen Auditbericht oder führen ein Wiederholungsaudit durch. Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist? Oder möchten Sie auch als KMU von einem Energieaudit profitieren, vielleicht auch im Rahmen einer umfassenden Energieberatung?

Ihre Energieaudit könnte von der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom BAFA gefördert werden. Sprechen Sie unsere Experten ganz unverbindlich an!

Oliver Schulz
Oliver SchulzGeschäftsführer

Wer ist verpflichtet?

Gesetzlich verpflichtet zur Durchführung eines Energieaudits sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Als Nicht-KMU gelten alle Unternehmen, für die folgende Bedingungen zutreffen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter (Vollzeit)
  • mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • aller Verbund- oder Partnerunternehmen
  • Und wenn eine öffentliche Beteiligung vorliegt

Die Durchführung des Audits nach EDL-G erfolgt anhand der DIN EN 16247-1 und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Freigestellt von der Energieauditpflicht nach §8 EDL-G sind Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach „Eco-Managemement and Audit Scheme“ (EMAS) eingeführt haben, oder statt des Energieaudits einführen wollen. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich!

Wie wirkt sich die Bagatellschwelle beim Energieaudit aus?

In der ersten Auditperiode wurden viele Unternehmen auditiert, die zwar formal auditpflichtig waren, aber einen so geringen Energieverbrauch aufwiesen, dass Aufwand und Nutzen des Energieaudits in keinem Verhältnis standen. Deswegen wurde eine Bagatellgrenze eingeführt. Jedes rechtlich selbständige Unternehmen, dass weniger als 500.000 kWh im Jahr verbraucht, ist von der Durchführung eines Vor-Ort-Audits befreit. ACHTUNG: Dies bedeutet nicht, dass gar keine Pflichten nach dem EDL-G mehr bestehen. Jedes Unternehmen muss grundsätzlich beim BAFA online einen Nachweis einreichen, dass der Auditpflicht nachgekommen wurde. In dem Fall eines Unternehmens, das unter 500.000 kWh verbraucht, ist dies durch Angabe aller Energiebezüge und der Aussage, dass das Unternehmen unter die Bagatellschwelle fällt, beim BAFA nachzuweisen.

Bei der Ermittlung der Energiemengen sind auch die Benzin oder Dieselverbräuche der Fahrzeuge zu berücksichtigen, die dem Eigentum des Unternehmens zuzurechnen sind und die als reine Geschäftsfahrzeuge (ohne private Nutzung) dienen.

Ablauf des Energieaudits

Wir führen ein Energieaudit in mehreren Phasen durch. Besonders wichtig ist uns der stetige Austausch und Kontakt zu unserem Kunden, sodass Sie jederzeit die Fortschritte des Energieaudits im Blick haben, sowie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen äußern können.

Die drei Phasen sehen dabei folgendermaßen aus:

Unsere kompetenten Energieberater führen sicher und zielorientiert durch diese Phasen, sodass am Ende ein optisch ansprechender, norm-gerechter und auch für Sie nutzbringender Energieauditbericht entsteht. Die möglichen Förderungen für die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen werden selbstverständlich auch in unserem Energieauditbericht aufgezeigt. Informieren Sie sich hier gerne schon vorab unter unserer Förderberatung!

Sind Sie ein Unternehmen mit mehreren Standorten?

Dann können Sie eventuell die Möglichkeit des Multi-Site-Verfahrens nutzen.

Dabei wird das Energieaudit an einer repräsentativen Auswahl an Standorten durchgeführt, sodass der Aufwand deutlich reduziert wird.

Folgende Unternehmen können das Multi-Site-Verfahren anwenden:

  • Unternehmen, die mit einem Lizenzvertrag arbeiten (Franchising)
  • Unternehmen, die eine Filialstruktur aufweisen (z.B. Lebensmittel, Kleidung, Banken)
  • Unternehmen mit einem Netzwerk an Vertriebsniederlassungen
  • Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Standorten, die eine ähnliche Dienstleistung anbieten
  • Unternehmen mit mehreren Zweigstellen

Das Multi-Site-Verfahren kann auch als Gruppenenergieaudit für mehrere verbundene oder Partnerunternehmen zum Einsatz kommen. Es muss zwar weiterhin jedes Unternehmen auditiert werden, doch können dadurch Außeneinsätze eingespart werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Multi-Site-Verfahren für Sie in Frage kommt, sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Mit welchen Werkzeugen erstellen wir die Auditberichte?

Wir erstellen alle unsere Energieauditberichte mit ENSPECTER. Vor Ort werden die Anlagen und Gebäude mit unserer App aufgenommen. Im Büro ermitteln wir dann die Einsparpotentiale, errechnen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und erstellen den Beratungsbericht. Nach Abschluss des Audits können Sie über my.enspecter.de auf die Ergebnisse des Audits zugreifen.

Bei Wunsch oder Bedarf kommen auch unsere hochwertigen Messgeräte zum Einsatz, die wir entweder selbst oder von unseren Partnern bei Ihnen installieren und einrichten.

Damit der Ablauf des Energieaudit möglichst reibungslos verläuft, haben wir vorab schon einige Checklisten und Übersichten für Sie zum Download vorbereitet. Dort ist aufgelistet, welche Daten wir von Ihnen optimalerweise für die Datenermittlung und vor der Vor-Ort-Besichtigung benötigen. Verschaffen Sie sich gerne schon einen Überblick, auf welchen Daten der Energieauditbericht aufgebaut wird.