Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Anlagen zur Wärmeerzeugung – Heizungstechnik

Am 01.01.2021 startete das neue Förderprogramm für effiziente Gebäude, dass die vorhergehenden Förderprogramme in einem einheitlichen Programm zusammenfasst und erweitert. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, Automatisierung) Heizungsoptimierungen sowie neue Heizungssysteme.

Unsere Dienstleistung: 

Förderungsberatung, Antragsstellung und Antragsabwicklung

Im Rahmen des Förderprogramms werden effiziente Wärmeerzeuger, Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz gefördert, sofern diese zu mindestens 25 % erneuerbarer Energien einbinden. Diese Technologien sind grundsätzlich förderfähig:

  • Biomasseanlagen* oder Wärmepumpenanlagen,
  • Solarthermieanlagen,
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen,
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz

*Unter förderfähige Biomasseanlagen fallen z.B. Pelletöfen, Holzscheitvergaserkessel, Hackschnitzelkessel. Biomasseanlagen sind nur in Kombination mit Solar oder WP förderfähig.

Die maximale Förderhöhe beträgt bei Wohngebäuden 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr, bei Nichtwohngebäuden bis zu 15 Mio. € (max. 1.000 €/qm), allerdings nur bis zu einem maximalen Fördersatz von max. 35 % der förderfähigen Kosten. Bei gleichzeitiger Stilllegung einer Ölheizung oder Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, die nicht aufgrund einer Verordnung stillgelegt wird, erhöht sich der Fördersatz um 10 %.

Die Förderprogramme sind auf den ersten Blick einfach aufgebaut, aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Damit Ihrer Förderung nichts im Wege steht, überprüfen wir, ob in Ihrem Fall alle Förderungsbedingungen eingehalten werden:

  • Ist die Anlage grundsätzlich förderfähig?
  • Wurde die Solarthermieanlage ausreichend dimensioniert?
  • Wurde genügend Speicher für die verschiedenen Systeme berücksichtigt?
  • Ist die Berechnung der Heizlast auf Basis der DIN 12831 durchgeführt worden?
  • Wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?
  • Wird der Antrag fristgerecht gestellt.
  • Verfügend die Systeme über eine übergeordnete Steuerung?
  • Wurde noch kein Auftragsteil vergeben?

Dann optimieren wir die Förderhöhe:

  • Wurden alle förderfähigen Kosten berücksichtigt? Neben der Heizung sind sehr viele Nebenkosten ebenfalls zuschussfähig.
  • Werden die Angebote aller Gewerke berücksichtigt?
  • Wurde ein Risikoaufschlag bei Antragstellung eingerechnet?
Oliver Schulz
Oliver SchulzGeschäftsführer