Kälte-Klima-Richtlinie

Die Kälte-Klima-Richtlinie bietet Förderungen für stationäre Kälte- und Klimaanlagen ohne halogenierte Kältemittel und Fahrzeug-Klimaanlagen.

Wie hoch ist die Förderung?

Über die Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen fördert das Bundesumweltministerium Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Die mit Investitionszuschüssen geförderten Anlagen sollten durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger Energie verbrauchen und somit deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen. Zugleich sollten Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung eingesetzt werden, damit auch die direkten Emissionen reduziert werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Die Förderhöhe richtet sich nach der Dimensionierung der Kälteanlage, den eingesetzten Kältemitteln und weiteren spezifischen Komponenten des Kälteerzeugers.

Bei stationären Anlagen wird die Höhe der Förderung mit Hilfe folgender Formel berechnet:

Förderhöhe = (A · XB + C) · X

A, B und C stehen für anlagenspezifische Koeffizienten, die von der Art des Kälteerzeugers bzw. der Komponente oder des Speichers abhängen. X ist eine Variable, die für die Kälteleistung (kW) bzw. die Speicherkapazität (kWh) oder das Volumen (dm³) steht.

Bei Kühlsolekreisläufen und Fahrzeugklimaanlagen wird die Förderung noch anders berechnet.

Pro Maßnahme ist die Förderung ist auf 150.000 € sowie auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.

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Oliver Schulz
Oliver SchulzGeschäftsführer