Die nächste große 180° Wende des BAFA betrifft die zu erklärenden Verbrauchsmengen. Noch im März wurde explizit erklärt, dass auch nachdem in einem Konzern die 10% Regel angewendet wurde, weiterhin auf Standortebene nur 90% des Gesamtenergieverbrauchs durch die Aufteilung auf Prozesse, Anlagen und Verbraucher erklärt werden müssen.
Auch dies gilt ab sofort nicht mehr. Die Energiebilanzen der einzelnen Standorte müssen nun vollständig ausgeglichen werden, wenn vorher auf Konzernebene die Unternehmen/Standorte oder spezielle Prozesse oder Energieträger, die in Summe unter 10% verbrauchen, ausgeschlossen wurden.
Grundsätzlich ist dies in energiesparbericht.de durch die Nutzung der Anpassungsfaktoren natürlich kein Problem, ich wollte Sie nur an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihre Berichte dementsprechend anlegen.
krumedia arbeitet auch bereits an der Umsetzung der neuen Vorschriften und bereitet energiesparbericht.de auf die EDL-G Novelle vor. Davon dann mehr im nächsten Newsletter. |