Novellierung EDL-G

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Die gute Nachricht zuerst. Die notwendigen Änderungen nach der letzten Revision des BAFA- Leitfadens wurden bereits in energiesparbericht.de eingepflegt und die Regelungen bezüglich der Anrechenbarkeit von Unternehmen mit Energie- und Umweltmanagementsystemen werden wieder korrekt berücksichtigt.

In dem Zuge sind auch gleich die Implikationen aus der anstehenden Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) umgesetzt worden. Aber der Reihe nach.

Wie Sie sicher alle wissen, steht eine Novellierung des EDL-G an. Der Bundestag hat die Änderungen am 20.07.2019 bereits beschlossen. Nun erwarten wir am 20.09.2019 noch die Ratifizierung durch den Bundesrat. Änderungen an dem Beschluss werden nicht mehr erwartet, so dass wir an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Neuerungen aufführen wollen (Für einen etwas umfassenderes Bild können Sie die Präsentation „Novellierung EDL-G“ herunterladen.)

  1. Weiterbildungspflicht für Energieauditoren

Die Ausbildungsanforderungen werden an die Anforderungen an die Zulassungsbedingungen für die Energieberatung im Mittelstand angepasst.

  1. Fristsetzung für Unternehmen die KMU Status verlassen

Unternehmen haben 20 Monate Zeit, um ihr Energieaudit durchzuführen

  1. Bagatellgrenze für Unternehmen von 500.000 kWh.

Unternehmen, die weniger als 500.000 kWh verbrauchen, müssen nicht mehr vor Ort auditiert werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die in einer Konzernstruktur eingebunden sind.

Für Sie wichtig: Wie sind nun aber diese Verbräuche in der Gesamtenergiebilanz des Unternehmens zu berücksichtigen? Die aktuelle Interpretation des Gesetzes durch das BAFA besagt, dass analog zu Unternehmensteilen die ein Energiemanagementsystem eingeführt haben, die Energiemengen zur Gesamtenergiemenge des Konzerns addiert werden dürfen. Danach kann dann die 90% Regel angewendet werden, um entweder Standorte (im Schaubild GmbH A) oder Querschnittstechnologien oder Energieträger auszuschließen.

 

 

Wie gesagt, in energiesparbericht.de ist die neue Funktion schon integriert, sie wird allerdings erst freigeschaltet, sofern das Gesetz in der neuen Form in Kraft tritt.

 

Schulungstermine
Das neue Multi-Site Verfahren ist komplex, daher erörtern wir dieses Thema ausführlich in den kommenden Schulungen von energiesparbericht.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Düsseldorf: 16.08.2019 in der Roßstraße 94, 40476 Düsseldorf

Leipzig: 23.08.2019 im UniverSaH-Space,  Harkortstraße 10, 04107 Leipzig

München: 13.09.2019 in der Kultion Factory, Westendstraße 125G, 80339 München

Ich möchte mich noch für die zahlreichen positiven Rückmeldungen für den vorhergehenden Newsletter bedanken. Ich freue mich auf Ihr Feedback, so dass wir die Informationen für Sie leicht verständlich und nachvollziehbar aufbereiten können.

Ihr Oliver Schulz